Informationen zur Europawahl — auch Briefwahl ist möglich

| Bielefeld (bi)

Am Sonntag, 9. Juni, wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Das Wählerverzeichnis, in dem für die Europawahl ca. 238.000 Bielefelder Wahlberechtigte eingetragen sind, wird am Sonntag, 28. April, aufgestellt. Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein besteht das Recht, in jedem beliebigen Wahlraum der kreisfreien Stadt Bielefeld die Stimme bei der Europawahl abzugeben. Der Wahlschein ist auch Voraussetzung für die Briefwahl. Ab Montag, 29. April, ist es möglich, dass Wahlscheine ausgestellt werden. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der Woche von Montag bis Samstag, 6. bis 11. Mai.

Briefwahl 

Wer am Wahlsonntag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann bis einschließlich Freitag, 7. Juni, 18:00 Uhr, Briefwahl beantragen.

Für die schriftliche Beantragung der Briefwahl kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben per Post in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die Stadt Bielefeld, Wahlteam, 33576 Bielefeld zu senden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (0521 51-5810) oder per E-Mail an wahlschein [ät] bielefeld.de (wahlschein[at]bielefeld[dot]de) als gewahrt. Außerdem ist eine Beantragung ab Montag, 6. Mai durch das Scannen des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes möglich. Bereits ab Montag, 29. April kann eine Beantragung über ein Onlineformular auf www.bielefeld.de erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab Montag, 29. April, an die im Antrag angegebene Adresse verschickt. Auch der Versand an eine Urlaubs- oder Auslandsanschrift ist möglich. Hierbei müssen längeren Postlaufzeiten ins Ausland und zurück nach Bielefeld berücksichtigt werden.

Damit der rote Wahlbrief rechtzeitig vor der Wahl beim Wahlteam ankommt, ist es wichtig, dass dieser spätestens am Mittwoch, 5. Juni, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen wird.

Vorabwahl in Dienststellen

Darüber hinaus besteht ab Montag, 6. Mai, die Möglichkeit, vorab zu wählen. Folgende Dienststellen bieten die Vorabwahl an: In Bielefeld-Mitte kann am Briefdirektwahlschalter der Stadtbibliothek am Neumarkt gewählt werden. Der Zugang erfolgt nicht über den Haupteingang der Stadtbibliothek, sondern an der Seite vom Neumarkt aus. In Brackwede kann im Pavillon des Bezirksamtes, Germanenstr. 22 gewählt werden. Der Wahlschein kann ebenfalls im Bezirksamt Heepen, Salzufler Str. 13, im Bezirksamt Jöllenbeck, Amtsstr. 13, im Bezirksamt Senne, Windelsbleicher Str. 242, sowie im Bezirksamt im Sennestadthaus, Lindemann-Platz 3, abgegeben werden. 

Die Öffnungszeiten der Dienststellen sind unter www.bielefeld.de/dienststellen abrufbar. 

Briefwahl: Diese Unterlagen werden benötigt

Für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen in einer der oben genannten Dienststellen wird die Wahlbenachrichtigung und der ausgefüllte Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) sowie ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) benötigt.

Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellen möchte, muss eine — ausdrücklich hierfür ausgestellte — schriftliche Vollmacht nachweisen. Jede/r Bevollmächtigte/r darf maximal vier Wahlberechtigte vertreten.