Verbraucher-Tipps
Ein Kanalrückstau kann zu beträchtlichen Wasserschäden an und in Gebäuden führen. Das muss nicht sein. Mit fachgerechten Rückstausicherungen können Sie verhindern, dass Ihr Keller trocken bleibt.
» Wann tritt Kanalrückstau auf?
Das Bielefelder Kanalnetz wird regelmäßig auf eventuelle Schäden untersucht. Dennoch kann aus verschiedenen Gründen ein Rückstau im System entstehen:
Bei einem Rückstau steht das Kanalsystem bis zur Straßenoberkante voll Wasser (Rückstauebene). Aus allen Keller- und Hofeinläufen, die unterhalb der Straßenoberfläche liegen - und nicht gegen Rückstau geschützt sind - tritt dann Wasser aus.
Das Bielefelder Kanalnetz wird regelmäßig auf eventuelle Schäden untersucht. Dennoch kann aus verschiedenen Gründen ein Rückstau im System entstehen:
- Starke Regenfälle können zeitweise zu Überlastungen im Kanalnetz führen, denn aus technischen und wirtschaftlichen Gründen können Kanäle nicht so groß gebaut werden, dass jede beliebige Wassermenge abgeführt werden kann.
- Kanäle können trotz regelmäßiger Wartung und Reinigung verstopfen. Ursachen können unerlaubte Einleitungen oder Kanalschäden sein. Schäden können beispielsweise durch Wurzeleinwuchs oder Einsturz des Kanals entstehen.
Bei einem Rückstau steht das Kanalsystem bis zur Straßenoberkante voll Wasser (Rückstauebene). Aus allen Keller- und Hofeinläufen, die unterhalb der Straßenoberfläche liegen - und nicht gegen Rückstau geschützt sind - tritt dann Wasser aus.

Blau : Abwasser über Straßenniveau, rot : Abwasser unter Straßenniveau
Die Abbildung zeigt links ein Gebäude mit Rückstausicherung, der Keller bleibt trotz Rückstau im öffentlichen Kanalsystem trocken. Das rechte Gebäude ist nicht mit Rückstausicherungen ausgestattet. Dies hat zu einer Kellerüberflutung geführt.
» Wie kann man sich schützen?
» Verpflichtungen des Hauseigentümers
Hauseigentümer sind verpflichtet, Kellerüberflutungen vorzubeugen. Einzelheiten sind durch das Baurecht bzw. durch die
Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld geregelt. Die Stadt Bielefeld übernimmt daher üblicherweise keine Haftung für Schäden.
» Kontakt
Umweltbetrieb
Eckendorfer Straße 43
33609 Bielefeld
Tel. 0521/51 2881
Fax 0521/51 5206
E-Mail:
umweltbetrieb@bielefeld.de
Kundenservice: mo-fr 8-12 Uhr, do 14-17 Uhr
Weitere Ansprechpartner rund um das Thema Wasser:
Wasserbehörde des Umweltamtes
Ravensberger Str. 12
Indirekteinleiterüberwachung
Tel. 0521/51 2875
Abwassertechnisches Labor
Tel. 0521/51 6071
» Wie kann man sich schützen?
- Alle Einläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen, sind durch Einbau von Rückstauverschlüssen zu schützen. Hierfür ist, laut
Entwässerungssatzung, §17 (4), jeder Hauseigentümer selbst verantwortlich!
- Toiletten, die unterhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nur durch eine Heberanlage angeschlossen werden.
- Dränagen sollten ebenfalls über eine Heberanlage angeschlossen werden. Bei einem Rückstau könnte sonst das Wasser aus den offenen Dränagerohren dringen und durch die Kellerwand oder Kellerboden ins Haus gelangen.
» Verpflichtungen des Hauseigentümers
Hauseigentümer sind verpflichtet, Kellerüberflutungen vorzubeugen. Einzelheiten sind durch das Baurecht bzw. durch die
» Kontakt
Umweltbetrieb
Eckendorfer Straße 43
33609 Bielefeld
Tel. 0521/51 2881
Fax 0521/51 5206
E-Mail:
Kundenservice: mo-fr 8-12 Uhr, do 14-17 Uhr
Weitere Ansprechpartner rund um das Thema Wasser:
Wasserbehörde des Umweltamtes
Ravensberger Str. 12
Indirekteinleiterüberwachung
Tel. 0521/51 2875
Abwassertechnisches Labor
Tel. 0521/51 6071

