Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum planen und durchführen wollen, ist damit fast immer eine Einschränkung des Straßenverkehrs verbunden. Oftmals ist es notwendig, Straßenteile abzusperren oder Busse umzuleiten. Deshalb benötigen Sie dafür eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.



»Kontakt

Martina Hedrich und
Anita Aldag
Tel. 0521 51-3017