Güterkraftverkehr


»Transportgenehmigungen: Erlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland und Lizenz für EU-weite Transporte

Für den gewerblichen Transport von Gütern mit Lkw ab 3,5 t benötigen Sie entweder eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder eine Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr. Für mehrere oder später hinzukommende Fahrzeuge können zusätzliche Ausfertigungen beantragt werden.

Erteilung einer Erlaubnis/Lizenz
PDF-Dokument  [42 KB]Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis/Lizenz

PDF-Dokument  [32 KB]Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen/Abschriften


»Fahrerbescheinigungen

Transportunternehmer in der EU sind verpflichtet, für aus Drittstaaten kommende Arbeitnehmer Fahrerbescheinigungen zu beantragen, die die betreffenden Fahrer bei sich haben und auf Verlangen Polizei- und Kontrollpersonen vorzeigen müssen.
PDF-Dokument  [12 KB]Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung


»Gefahrgutbeförderung

Allgemeinverfügung für Gefahrguttransporte
Auf welchen Strecken im Stadtgebiet bestimmte Gefahrgüter ohne gesonderten Antrag transportiert werden dürfen, ist in der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt.
Durch die Allgemeinverfügung abgedeckt sind die in der Anlage 1 zum GGVSEB unter Nr. 4 aufgeführten entzündbaren Stoffe der Klasse 3 sowie die in Nr. 2 Tabelle 2.1 genannten Stoffe der Klasse 2, UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt, N.A.G (Gemisch A, A01, A02; A0, A1, B1, B2, B oder C).
PDF-Dokument  [51 KB]Allgemeinverfügung Bielefeld mit Anlagen

Einzelfahrwegbestimmung
Soll ein Gefahrgut transportiert werden, das nicht in der Allgemeinverfügung genannt ist, muss immer eine Einzelfahrwegbestimmung beantragt werden (§ 35 Absatz 3 GGVSEB).
PDF-Dokument  [18 KB]Antrag auf Bestimmung des Fahrweges

Anträge, die an die Straßenverkehrsbehörde Bielefeld zu richten sind, senden Sie bitte an folgende Adresse:
Stadt Bielefeld
Straßenverkehrsbehörde 660.24
33597 Bielefeld

Eine Gefahrgutkarten-CD für ganz Nordrhein-Westfalen inkl. aller Allgemeinverfügungen ist beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Fachcenter Vermessung / Straßeninformationssysteme (FCVS), Deutz-Kalker-Str. 18-26, 50679 Köln, oder per E-Mail beim E-Mailkundenbuero.fcvs@strassen.nrw.de gegen eine Gebühr in Höhe von 20,00 € zu beziehen.

Ergänzend dazu steht das Gefahrgutnetz auch im Internet zur Verfügung. Auf der Seite Externer Linkwww.nwsib-online.nrw.de können die Gefahrgutstrecken angesehen werden. Hinweise zur Nutzung dieses Online-Dienstes befinden sich auf Externer Linkwww.nwsib.de unter „Publikationen”.


»Kontakt

Astrid Zimmermann
Tel. 0521 51-8621