Digitale Fahrerkarte

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 ist seit dem 01. Mai 2006 der Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen zwingend vorgeschrieben.
Aufgabe des Gerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Die Bedienung erfolgt über vier unterschiedliche Kontrollgerätekarten. Das digitale Kontrollgerät ersetzt in Neufahrzeugen den Fahrtenschreiber.
Welche Kartenarten gibt es?
Wer benötigt eine digitale Fahrerkarte?
Welche Voraussetzungen sind für die Erteilung einer digitalen Fahrerkarte zu erfüllen?
Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre.
Welche Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen?
Ein Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte sollte etwa vier Wochen vor dem Ablaufdatum gestellt werden.
Was kostet die Ausstellung einer Fahrerkarte?
Die Ausstellung der Fahrerkarte kostet 41,00 €. Bei Zusendung an den Antragsteller wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 € erhoben.
Weitere Informationen wie zum Beispiel
Bundesamt für Güterkraftverkehr.
Aufgabe des Gerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Die Bedienung erfolgt über vier unterschiedliche Kontrollgerätekarten. Das digitale Kontrollgerät ersetzt in Neufahrzeugen den Fahrtenschreiber.
Welche Kartenarten gibt es?
- Die Fahrerkarte ersetzt die bisherigen Schaublätter/Tachoscheiben und zeichnet alle Fahrdaten wie z.B. Lenk- und Ruhezeiten auf.
- Die Unternehmerkarte dient u. a. zur Sicherung der Fahrerdaten durch den Unternehmer.
- Die Werkstattkarte dient der Einstellung/Kalibrierung der Geräte.
- Die Kontrollkarte dient den Kontrollbehörden zum Abrufen der gespeicherten Daten.
| Fahrerkarten | Stadt Bielefeld – Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde Ravensberger Str. 12, 33602 Bielefeld |
| Unternehmer- und Werkstattkarten | Bezirksregierung Münster Außenstelle Coesfeld Leisweg 12, 48653 Coesfeld Tel. 02541/845-0 |
Wer benötigt eine digitale Fahrerkarte?
- Kraftfahrer, die Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen führen.
- Alle Kraftfahrer, die Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht führen (auch bei Privatfahrten!)
Welche Voraussetzungen sind für die Erteilung einer digitalen Fahrerkarte zu erfüllen?
- Hauptwohnsitz in Deutschland oder ordentliches Beschäftigungsverhältnis in Deutschland
- Berechtigung, ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 zu führen (EU-Kartenführerschein)
Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre.
Welche Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen?
- EU-Kartenführerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Wohnsitz außerhalb von Bielefeld aktuelle Meldebescheinigung
- Bei Wohnsitz im Ausland Nachweis über ordentliches Beschäftigungsverhältnis in Deutschland
- Ein aktuelles Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm × 45 mm
- Bei einem Antrag auf Ersatzausstellung auf Grund von Diebstahl Nachweis über die Diebstahlsanzeige
- Bei einem Antrag auf Ersatzausstellung auf Grund von Beschädigung oder Änderung von Angaben und bei einem Antrag auf Erneuerung zusätzlich die alte Fahrerkarte
Ein Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte sollte etwa vier Wochen vor dem Ablaufdatum gestellt werden.
Was kostet die Ausstellung einer Fahrerkarte?
Die Ausstellung der Fahrerkarte kostet 41,00 €. Bei Zusendung an den Antragsteller wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 € erhoben.
Weitere Informationen wie zum Beispiel
- Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Kontrollgerätekarten

