Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
»Gezahlte Aufwandsentschädigungen

Verdienstausfallentschädigung erhalten
o Ratsmitglieder
o Mitglieder von Bezirksvertretungen
o sachkundige Bürger/-innen
o sachkundige Einwohner/-innen
nach den Vorschriften der GO NRW und der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld.
Mitglieder in Beiräten erhalten Verdienstausfallentschädigung nach Maßgabe der sondergesetzlichen Regelung bzw. der jeweiligen Satzung.
o Ratsmitglieder
o Mitglieder von Bezirksvertretungen
o sachkundige Bürger/-innen
o sachkundige Einwohner/-innen
nach den Vorschriften der GO NRW und der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld.
Mitglieder in Beiräten erhalten Verdienstausfallentschädigung nach Maßgabe der sondergesetzlichen Regelung bzw. der jeweiligen Satzung.
»Gezahltes Sitzungsgeld

Sitzungsgeld erhalten
o sachkundige Bürger/-innen
o sachkundige Einwohner/-innen
nach den Vorschriften der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder in Beiräten erhalten Sitzungsgeld nach Maßgabe der sondergesetzlichen Regelung bzw. der jeweiligen Satzung.
o sachkundige Bürger/-innen
o sachkundige Einwohner/-innen
nach den Vorschriften der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder in Beiräten erhalten Sitzungsgeld nach Maßgabe der sondergesetzlichen Regelung bzw. der jeweiligen Satzung.
»Gezahlte Verdienstausfallentschädigungen

Verdienstausfallentschädigung erhalten
o Ratsmitglieder
o Mitglieder von Bezirksvertretungen
o sachkundige Bürger/-innen
o sachkundige Einwohner/-innen
nach den Vorschriften der GO NRW und der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld.
Mitglieder in Beiräten erhalten Verdienstausfallentschädigung nach Maßgabe der sondergesetzlichen Regelung bzw. der jeweiligen Satzung.
o Ratsmitglieder
o Mitglieder von Bezirksvertretungen
o sachkundige Bürger/-innen
o sachkundige Einwohner/-innen
nach den Vorschriften der GO NRW und der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld.
Mitglieder in Beiräten erhalten Verdienstausfallentschädigung nach Maßgabe der sondergesetzlichen Regelung bzw. der jeweiligen Satzung.
»Gezahlte Fahrkosten (in Euro)

Fahrkosten erhalten
o Ratsmitglieder
o Mitglieder von Bezirksvertretungen
o sachkundige Bürger/-innen
o sachkundige Einwohner/-innen
nach den Vorschriften der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder in Beiräten erhalten Fahrkosten nach Maßgabe der sondergesetzlichen Regelung bzw. der jeweiligen Satzung.
o Ratsmitglieder
o Mitglieder von Bezirksvertretungen
o sachkundige Bürger/-innen
o sachkundige Einwohner/-innen
nach den Vorschriften der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder in Beiräten erhalten Fahrkosten nach Maßgabe der sondergesetzlichen Regelung bzw. der jeweiligen Satzung.

