Haben Sie Interesse an einem Standplatz?

Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an den Marktveranstaltungen müssen Sie grundsätzlich nicht erfüllen. Gemäß § 70 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört, nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen berechtigt. Als Veranstalter der Wochenmärkte behält sich die Stadt Bielefeld jedoch vor, die gewerberechtliche Zuverlässigkeit jedes Markthändlers vorab zu prüfen.


» Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Ggfsl. Gewerbeanmeldung bzw. Reisegewerbekarte
  • Bei Ausländern: Kopie des Passes und des Aufenthaltsrechtes


    » Weiterhin sollte Ihre Bewerbung folgende Angaben enthalten:
  • Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer
  • Bezeichnung und Ausmaße des Geschäftes
  • Gerne eine Fotografie des Geschäftes
  • Angaben, welche Artikel/ Waren angeboten werden sollen
  • benötigte Anschlusswerte für Strom (ggf. Kraftstrom)

  • PDF-Dokument  [71 KB]Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes


    » Gebühren:
    Die Gebühren für einen Dauerstandplatz betragen zurzeit 2,60 Euro je anzusetzenden Markttag und Frontmeter Verkaufsfläche und 3,05 Euro für Tagesstände. Sollten Sie einen Stromanschluss benötigen würde Ihnen dieser gegen Entrichtung eines Entgelts zur Verfügung gestellt.

    » Kontakt:
    Ordnungsamt – Marktverwaltung
    Herr Albrecht, Zimmer 115
    Ravensberger Park 5
    33607 Bielefeld
    Tel. 0521/51-6296
    E-Mail: E-Mailgewerbe@bielefeld.de