Zentraler Außen- und Vollzugsdienst
Der Zentrale Außen- und Vollzugsdienst (ZAV) des Ordnungsamtes besteht aus einem Team von zwölf Mitarbeitern, das in festgelegten Bezirken im Stadtgebiet tätig ist.
» Erreichbarkeit und Standort
Ravensberger Park 5, Zimmer 211 und 261
33602 Bielefeld
Mo - Fr: 8.30 bis 10.30 Uhr
Fax 0521/51 3315
E-Mail:
ordnungsamt@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Beschwerden richten Sie bitte an die zuständigen Fachämter/ Bezirksämter, die bei Bedarf den ZAV einschalten. Probleme, die sofort gelöst werden müssen, teilen Sie unter Tel. 51 51 10 mit.
» Erreichbarkeit und Standort
Ravensberger Park 5, Zimmer 211 und 261
33602 Bielefeld
Mo - Fr: 8.30 bis 10.30 Uhr
Fax 0521/51 3315
E-Mail:
Beschwerden richten Sie bitte an die zuständigen Fachämter/ Bezirksämter, die bei Bedarf den ZAV einschalten. Probleme, die sofort gelöst werden müssen, teilen Sie unter Tel. 51 51 10 mit.
»Wesentliche Aufgaben
- die zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen wegen
- fehlendem Versicherungsschutz
- nicht vorgenommener Mängelbeseitigung
- nicht gezahlter Kfz-Steuer
- nicht erfolgter Umschreibung
- fehlendem Versicherungsschutz

Kennzeichenentstempelung - jährlich werden vom ZAV über 2.500 Fahrzeuge stillgelegt
- Fahrzeugführerermittlungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen/ Rotlichtverstößen
- Wohnsitzermittlungen
- illegale Abfallablagerungen
- Gaststättenangelegenheiten
- Sprengstoffangelegenheiten
- Kontrollen nach der Landeshundeverordnung und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bielefeld (Leinenzwang, Auflagenkontrollen bei der Haltung von gefährlichen Hunden, Maulkorbzwang u. a.)
- Schulzuführungen
- Gewerbeangelegenheiten

Abfallablagerungen - immer wieder versuchen Mitbürger, ihren Müll illegal zu entsorgen

