Gewerbemeldungen
Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gehen wollen, müssen Sie in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden.
Go! Das Gründungsnetzwerk NRW unterstützt Sie dabei und bietet viele zusätzliche Tipps.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung - GewO. Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann persönlich im Ordnungsamt, einem Bezirksamt oder schriftlich mit einem der nachfolgenden Vordrucke (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: 0521 51-8409. Ebenso ist eine elektronische Zusendung zulässig.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung - GewO. Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann persönlich im Ordnungsamt, einem Bezirksamt oder schriftlich mit einem der nachfolgenden Vordrucke (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: 0521 51-8409. Ebenso ist eine elektronische Zusendung zulässig.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.
»Wann muss ein Gewerbe umgemeldet werden?
Bei Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes und/oder Wechsel bzw. Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf andere Waren oder Leistungen. Die Gewerbeummeldung ist kostenpflichtig.
Des weiteren bitten wir um Mitteilung von Namensänderungen bzw. Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.
Mit diesen für Sie kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnellen und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.
Des weiteren bitten wir um Mitteilung von Namensänderungen bzw. Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.
Mit diesen für Sie kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnellen und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.
»Welche Unterlagen werden benötigt?
» Gewerbeanmeldung und -ummeldung
» Gewerbeabmeldung
- Kopie des Personalausweises oder des Passes bzw. des EU-Ausweises
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
- Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
Kopie des Handelsregisterauszuges
- Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschl. Bestellung der Geschäftsführer sowie die Anmeldung zum Handelsregister
- Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis
- Bei einem Vertrauensgewerbe (z.B. Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Kfz-Handel, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
Führungszeugnis sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
» Gewerbeabmeldung
- Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen
»Gebühren
| Gewerbeanmeldung | 20,00 € |
| Gewerbeummeldung | 20,00 € |
| Gewerbeabmeldung | kostenlos |
Eine Kartenzahlung ist derzeit nicht möglich.
»Ansprechpartner
für weitere Informationen
| Stadtbezirk | Telefon 0521/ |
| Mitte, Schildesche, Stieghorst, Dornberg, Gadderbaum | 51-2199, 51-2196 |
| Brackwede | 51-5222 |
| Heepen | 51-2035 |
| Sennestadt | 51-5669 |
| Senne | 51-5512 |
| Jöllenbeck | 51-6606 |

