Auskunft aus dem hiesigen Gewerberegister
Auskünfte über Gewerbetreibende
Einen Antrag auf gebührenpflichtige Auskunft aus dem Gewerberegister für die in Bielefeld gemeldeten Firmen und Betriebe können Sie schriftlich formlos unter Angabe von Gründen stellen. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
» Wer erhält Auskunft?
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
» Was kostet Sie das?
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 15,00 €.
» Besonderer Hinweis
Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle nach § 14 der Gewerbeordnung bis zum Tag der Auskunftserteilung angezeigt und erfasst wurde.
» Auskunft aus dem Gewerberegister für Behörden/öffentliche Stellen
Behörden und anderen öffentlichen Stellen haben die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerberegister über das Internet einzuholen. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren lassen.
Nähere Informationen zur elektronischen Auskunft aus dem Gewerberegister sowie die Anmeldemodalitäten finden Sie hier:
Vereinbarung über die Erteilung von Gewerberegisterauskünften über das Internet an Behörden
Allgemeine, rechtliche und stadtspezifische Hinweise zur Datenverfügbarkeit
Datenschutzrechtliche Hinweise zu Gewerberegisterauskünften an Behörden
Merkblatt für behördliche Nutzer der Online-Gewerberegisterauskunft
Zur
elektronischen Auskunft aus dem Gewerberegister für Behörden/öffentliche Stellen.
» Ansprechpartner für weitere Informationen
» Wer erhält Auskunft?
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
» Was kostet Sie das?
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 15,00 €.
» Besonderer Hinweis
Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle nach § 14 der Gewerbeordnung bis zum Tag der Auskunftserteilung angezeigt und erfasst wurde.
» Auskunft aus dem Gewerberegister für Behörden/öffentliche Stellen
Behörden und anderen öffentlichen Stellen haben die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerberegister über das Internet einzuholen. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren lassen.
Nähere Informationen zur elektronischen Auskunft aus dem Gewerberegister sowie die Anmeldemodalitäten finden Sie hier:
Zur
» Ansprechpartner für weitere Informationen
| Stadtbezirk | Telefon 0521/ |
| Mitte, Schildesche, Stieghorst, Dornberg, Gadderbaum | 51-2199, 51-2196 |
| Brackwede | 51-5222 |
| Heepen | 51-2035 |
| Sennestadt | 51-5669 |
| Senne | 51-5512 |
| Jöllenbeck | 51-6606 |

