Bewachungserlaubnisse
§ 34 a Gewerbeordnung - GewO
Für die Bewachung von Leben und/oder Eigentum fremder Personen ist eine Bewachungserlaubnis erforderlich.
Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
» Welche Unterlagen werden benötigt? (weitere Ausführungen siehe Antrag)
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig. Sie kann in bar oder per Lastschrift entrichtet werden.
» Ansprechpartner für weitere Informationen
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
» Welche Unterlagen werden benötigt? (weitere Ausführungen siehe Antrag)
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung oder Sachkundenachweis nach § 34 a GewO
- Nachweis der für den Gewerbetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten
- Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis
- sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
Handels-/Vereinsregisterauszug bzw. Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Bestellung eines vertretungsberechtigten Organs, sofern die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen ist
| Gebühren | Euro |
| a) nur Fahrradwache | 200 |
| b) Bewachung von Fahrzeugen aller Art | 500 |
| c) Bewachung von Leben fremder Personen | 800 |
| d) Bewachung von Eigentum fremder Personen mit Ausnahme der Tätigkeiten nach § 34 a Abs. 1 S. 5 GewO (Kontrollgänge, Kaufhausdetektive, Türsteher) |
800 |
| e) Bewachung von Eigentum fremder Personen einschl. der Tätigkeiten nach § 34 a Abs. 1 Satz 5 GewO (Kontrollgänge, Kaufhausdetektive, Türsteher) | 900 |
| f) Bewachung von Leben und Eigentum fremder Personen mit Ausnahme der Tätigkeiten nach § 34 a Abs. 1 S. 5 GewO (Kontrollgänge, Kaufhausdetektive, Türsteher) |
1.200 |
| g) Bewachung von Leben und Eigentum fremder Personen einschl. der Tätigkeiten nach § 34 a Abs. 1 S. 5 GewO (Kontrollgänge, Kaufhausdetektive, Türsteher) |
1.300 |
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig. Sie kann in bar oder per Lastschrift entrichtet werden.
» Ansprechpartner für weitere Informationen
| Stadtbezirk | Telefon 0521/ |
| Mitte, Schildesche, Stieghorst, Dornberg, Gadderbaum | 51-2200 |
| Brackwede | 51-5225 |
| Heepen | 51-2035 |
| Sennestadt | 51-5669 |
| Senne | 51-5512 |
| Jöllenbeck | 51-6606 |

