Fahrzeugverkauf
Was ist zu tun?
| 1. | Schriftliche Mitteilung an Ihre Kfz-Zulassungsbehörde mit folgendem Inhalt: |
- Name und Anschrift des Käufers (Bitte Angaben anhand von Personalausweis oder Pass überprüfen!)
- Empfangsquittung mit der eigenhändigen Unterschrift des Käufers über die Übergabe der Fahrzeug-Unterlagen (siehe Aufstellung unter Punkt 2).
- Ein entsprechendes Formular können Sie hier downloaden!
| 2. | Übergabe folgender Unterlagen an den Käufer: |
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) bzw. Abmeldebestätigung
- Kennzeichenschild/er
- bei untersuchungspflichtigen Fahrzeugen (nur, wenn jeweils für das Fahrzeug erforderlich):
- den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Prüfbescheinigung über Abgasuntersuchung
- Nachweis der durchgeführten Sicherheitsprüfung
- den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung
| Bitte beachten Sie: | ||
| Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug abgemeldet wird, solange Sie noch im Besitz der nötigen Unterlagen sind. | ||
| Ihre Zulassungsstelle ist in der Regel nicht in der Lage, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Abmeldung einzuleiten. | ||

