Kfz-Zulassungsbehörde


»Aktuelles

Die Kfz-Zulassungsbehörde (Paulusstraße 8) ändert ab 2. Januar 2012 ihre Öffnungszeiten und weitet dadurch ihr Serviceangebot aus.
Ab Beginn des neuen Jahres öffnet die Kfz-Zulassungsbehörde von Montag bis Freitag ihre Pforten jeweils um 7.30 Uhr (bisher: 7.15 Uhr). Montags sowie mittwochs bis freitags stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Kunden dann bis 12.15 Uhr (bisher: 12.00 Uhr) zur Verfügung, donnerstags zusätzlich von 14.30 bis 17.00 Uhr. An Dienstagen kann die Kfz-Zulassungsbehörde ab dem Jahreswechsel durchgehend von 7.30 bis 15.00 Uhr (derzeit noch: 12.00 Uhr) besucht werden.
Durch dieses zusätzliche Nachmittagsangebot, das insgesamt eine Ausweitung der Öffnungszeiten um zwei Stunden und 45 Minuten pro Woche bewirkt, erhofft sich die Behörde eine Entspannung der Wartezeiten.

Durch die in Kraft getretende Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Ausgabe des verkleinerten Kraftradkennzeichens seit dem 8. April 2011 möglich!
Aufgrund der jetzt auf diesem Kennzeichenformat erlaubten verkleinerten Schrift werden die Kraftradkennzeichen wesentlich schmaler. Während die bisher vergebenen zweizeiligen Motorrad-Kennzeichen größtenteils eine Breite von 230 mm haben, ist jetzt eine Breite von 180 bis 220 mm möglich. An der Höhe von 200mm ändert sich nichts. Weiter...

Am 01.07.2010 tritt das fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft.
Eine Änderung, die sich auf die Kunden der Kfz-Zulassungsbehörde auswirkt, ist die Aufhebung der Steuerbefreiung für Ausfuhrkennzeichen.
Jedes Ausfuhrkennzeichen unterliegt ab dem 01.07.2010 der Steuerpflicht. Antragsteller mit einem Konto in Deutschland müssen in der Kfz-Zulassungsbehörde lediglich eine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Abbuchung der fälligen Kfz-Steuer für das beantragte Ausfuhrkennzeichen erteilen.
Angaben zur Höhe der Kfz-Steuer kann nur das zuständige Finanzamt erteilen.

Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich über die zentrale Telefonnummer 51-0 der Stadtverwaltung Bielefeld zu erreichen. Dabei fallen keine erhöhten Telefontarife an, wie das städtische Ordnungsamt betont. Damit distanziert sich die Behörde von einem Eintrag im aktuellen Telefonbuch unter „Straßenverkehrsamtauskunft An-, Ab-, und Ummeldeformalitäten Anmeldeservice...”, der zurzeit bei den Kunden der Zulassungsstelle für Ärger sorgt. Darin wird auf eine Telefonnummer verwiesen, die bei Anruf 1,99 Euro pro Minute kostet.

Anträge Gebühren Wunschkennzeichen Wartezeiten Fahrzeugverkauf





»Kontakt

Ordnungsamt
Kfz-Zulassungsbehörde
Paulusstraße 8
33602 Bielefeld
Tel. 0521 51-0
E-MailE-Mail
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: alle Stadtbahnlinien (Haltestelle Hauptbahnhof) und Buslinie 27 (Haltestelle Paulusstraße).