Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten
Beschwerdestelle für Opfer von Diskriminierung
Chancengleichheit, die Förderung von Vielfalt und Integration und die Bekämpfung von Diskriminierung sind wichtige Anliegen und Aufgabenstellungen. Die Stadt Bielefeld fördert die Achtung der Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz der Menschen vor Diskriminierung als verbindliche Menschenrechte und bekennt sich ausdrücklich zu den Richtlinien der Europäischen Union und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie erachtet kommunale Antidiskriminierungsarbeit als wichtigen Baustein für die Entwicklung hin zu einer demokratischen und toleranten Stadtgesellschaft, die den hier lebenden Menschen ohne Unterschied der ethnischen Herkunft eine Teilhabe ermöglicht und sie hierbei unterstützt.
Das Angebot der Beschwerdestelle für Opfer von Diskriminierung im Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten richtet sich an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei Diskriminierung bzw. Belästigung aus Gründen der
Für alle anderen Gründe wie Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexuelle Identität gibt es weitere Stellen in der Stadtverwaltung.
Das Angebot der Beschwerdestelle für Opfer von Diskriminierung im Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten richtet sich an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei Diskriminierung bzw. Belästigung aus Gründen der
- ethnischen Herkunft,
- Hautfarbe,
- Sprache,
- Religion oder Weltanschauung
Für alle anderen Gründe wie Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexuelle Identität gibt es weitere Stellen in der Stadtverwaltung.

