Nichtärztliche Gesundheitsfachberufe
Für die nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung vom Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
- Physiotherapeut/in
- Diätassistent/in
- medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Logopäde/Logopädin
- Ergotherapeut/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Masseur- und medizinische/r Bademeister/in
- pharmazeutisch-technische/r Assistent
- Rettungsassistent
- Rettungssanitäter
- Rettungshelfer
- sowie bei weiteren Gesundheitsberufen
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt Auskünfte zu den Ausbildungen und ist für die Durchführung der staatlichen Prüfung zuständig.
Für eine Tätigkeit im Ausland können die Bescheinigungen „Certificate of Current Professional Status” ausgestellt werden.
Sofern Sie sich in einem dieser Berufe in Bielefeld freiberuflich oder selbständig niederlassen, haben Sie Ihre Tätigkeit nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst schriftlich oder persönlich beim Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld unter Vorlage der Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie anzuzeigen.
Bei Ärzten und Zahnärzten erfolgt die Anmeldung automatisch über die jeweilige Kammer.
Bei Fragen zu der Einrichtung, Ausstattung oder Hygiene einer Praxis wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Dr. Schmid in der Abteilung Hygiene- und Infektionsschutz im Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt, Tel. 0521 / 51 3879
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
- Physiotherapeut/in
- Diätassistent/in
- medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Logopäde/Logopädin
- Ergotherapeut/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Masseur- und medizinische/r Bademeister/in
- pharmazeutisch-technische/r Assistent
- Rettungsassistent
- Rettungssanitäter
- Rettungshelfer
- sowie bei weiteren Gesundheitsberufen
Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt Auskünfte zu den Ausbildungen und ist für die Durchführung der staatlichen Prüfung zuständig.
Für eine Tätigkeit im Ausland können die Bescheinigungen „Certificate of Current Professional Status” ausgestellt werden.
Sofern Sie sich in einem dieser Berufe in Bielefeld freiberuflich oder selbständig niederlassen, haben Sie Ihre Tätigkeit nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst schriftlich oder persönlich beim Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld unter Vorlage der Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie anzuzeigen.
Bei Ärzten und Zahnärzten erfolgt die Anmeldung automatisch über die jeweilige Kammer.
Bei Fragen zu der Einrichtung, Ausstattung oder Hygiene einer Praxis wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Dr. Schmid in der Abteilung Hygiene- und Infektionsschutz im Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt, Tel. 0521 / 51 3879
»Heilpraktiker allgemein und für den Bereich der Psychotherapie
Eine Ausübung der Heilkunde ist nach § 1 Heilpraktikergesetz erlaubnispflichtig.
Die amtsärztlichen Überprüfungen für eine Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemein und für den Bereich der Psychotherapie) werden für die Region Ostwestfalen-Lippe zentral vom Gesundheitsamt der Stadt Köln durchgeführt.
Stadt Köln
Gesundheitsamt
Amtsärztliche Verwaltungsangelegenheiten
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Tel.: 0221 - 221 247 60
Fax: 0221 - 221 247 75
E-Mail:
AmtsaerztlicheVerwaltung
Nähere Informationen zu den Überprüfungen sowie entsprechende Anträge erhalten Sie im Internet unter
www.stadt-koeln.de
Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in in Bielefeld niederlassen wollen, haben Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unter Vorlage der Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie anzuzeigen.
Die amtsärztlichen Überprüfungen für eine Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemein und für den Bereich der Psychotherapie) werden für die Region Ostwestfalen-Lippe zentral vom Gesundheitsamt der Stadt Köln durchgeführt.
Stadt Köln
Gesundheitsamt
Amtsärztliche Verwaltungsangelegenheiten
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Tel.: 0221 - 221 247 60
Fax: 0221 - 221 247 75
E-Mail:
Nähere Informationen zu den Überprüfungen sowie entsprechende Anträge erhalten Sie im Internet unter
Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in in Bielefeld niederlassen wollen, haben Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unter Vorlage der Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie anzuzeigen.
»Heilpraktiker für den Bereich der Physiotherapie
Die amtsärztlichen Überprüfungen für eine Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde für den Bereich der Physiotherapie werden für die Region Ostwestfalen-Lippe zentral vom Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf durchgeführt. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist ausschließlich examinierten Physiotherapeuten vorbehalten.
Stadt Düsseldorf
Gesundheitsamt
Hospitalstr. 1
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 89 97227
Fax: 0211 - 89 37277
E-Mail:
Cornelia.kusch@duesseldorf.de
Internet:
www.duesseldorf.de
Stadt Düsseldorf
Gesundheitsamt
Hospitalstr. 1
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 89 97227
Fax: 0211 - 89 37277
E-Mail:
Internet:
»Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf kann anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit der absolvierten Ausbildung mit der entsprechenden deutschen Ausbildung nachgewiesen wird.Für die Überprüfung der Ausbildungsunterlagen ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie unter
www.lpa-duesseldorf.nrw.de
Sofern das Landesprüfungsamt eine Gleichwertigkeit der Ausbildung feststellt, sind für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Bestätigung der gesundheitlichen Eignung durch die Vorlage eines ärztlichen Attests
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
Anpassungsmaßnahmen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in werden von der
DAA Ostwestfalen-Lippe angeboten.
Sofern das Landesprüfungsamt eine Gleichwertigkeit der Ausbildung feststellt, sind für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Bestätigung der gesundheitlichen Eignung durch die Vorlage eines ärztlichen Attests
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
Anpassungsmaßnahmen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in werden von der

