Kinder- und Jugendgesundheit
»Gesundheit in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Das Gesundheitsamt will Kinder- und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren schützen und ihre Gesundheit fördern. Es arbeitet hierzu mit anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen, zusammen.
Für Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen nimmt das Gesundheitsamt bedarfsweise medizinische Aufgaben wahr und führt die schulischen Eingangsuntersuchungen durch. Andere Untersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen sowie Entwicklungs- und Verhaltensstörungen.
Werden im Rahmen dieser Untersuchungen Gefährdungen oder Störungen der körperlichen, seelischen oder geistigen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen festgestellt, vermittelt die untere Gesundheitsbehörde in Zusammenarbeit mit den für Jugendhilfe und Sozialhilfe zuständigen Stellen die notwendigen Behandlungs- und Betreuungsangebote.
» Schuleingangsuntersuchungen dienen der Feststellung, ob die schulpflichtigen Kinder aus ärztlicher Sicht am Unterricht mit genügendem Erfolg teilnehmen können (Schulfähigkeit), der Erkennung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen. Daraus resultieren Empfehlungen und ggf. Initiierung von Behandlungsmaßnahmen sowie die ärztliche Beratung bei der Auswahl geeigneter Förderschulen oder schulvorbereitender Einrichtungen für nicht schulfähige Kinder.
» Untersuchung in den 9. Klassen von Haupt-, Gesamt- und Förderschulen:
Schwerpunkte dieser Schuluntersuchung sind sowohl der Seh- als auch der Hörtest, die Überprüfung des Impfstatus mit individuellen Impfempfehlungen sowie die Beurteilung der Körperhaltung und des Skelettsystems, individuelle Beratung über die einem bestimmten Berufswunsch entgegenstehenden Erkrankungen (z.B. Allergien).
» Weitere Aufgaben:
» Die Teams:
Für Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen nimmt das Gesundheitsamt bedarfsweise medizinische Aufgaben wahr und führt die schulischen Eingangsuntersuchungen durch. Andere Untersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen sowie Entwicklungs- und Verhaltensstörungen.
Werden im Rahmen dieser Untersuchungen Gefährdungen oder Störungen der körperlichen, seelischen oder geistigen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen festgestellt, vermittelt die untere Gesundheitsbehörde in Zusammenarbeit mit den für Jugendhilfe und Sozialhilfe zuständigen Stellen die notwendigen Behandlungs- und Betreuungsangebote.
» Schuleingangsuntersuchungen dienen der Feststellung, ob die schulpflichtigen Kinder aus ärztlicher Sicht am Unterricht mit genügendem Erfolg teilnehmen können (Schulfähigkeit), der Erkennung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen. Daraus resultieren Empfehlungen und ggf. Initiierung von Behandlungsmaßnahmen sowie die ärztliche Beratung bei der Auswahl geeigneter Förderschulen oder schulvorbereitender Einrichtungen für nicht schulfähige Kinder.
» Untersuchung in den 9. Klassen von Haupt-, Gesamt- und Förderschulen:
Schwerpunkte dieser Schuluntersuchung sind sowohl der Seh- als auch der Hörtest, die Überprüfung des Impfstatus mit individuellen Impfempfehlungen sowie die Beurteilung der Körperhaltung und des Skelettsystems, individuelle Beratung über die einem bestimmten Berufswunsch entgegenstehenden Erkrankungen (z.B. Allergien).
» Weitere Aufgaben:
- Begutachtungen entwicklungsverzögerter und behinderter Kinder zur Einleitung von Fördermaßnahmen und Aufnahme in heilpädagogische oder integrative Kindergärten
- Beratung von Schülern, Eltern, Lehrern in Gesundheitsfragen
- Impfberatung
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Kindergärten und Fördereinrichtungen
- Sozialmedizinische Stellungnahmen auf der Grundlage verschiedener rechtlicher Vorschriften (Sozialgesetzbuch VIII, IX, XII etc.)
» Die Teams:
| Ärzte und Ärztinnen: | ||
| Frau Dr. Klein (Abschnittsleiterin) | Zimmer 140 | Tel. 51 3877 |
| Frau Dr. Geller | Zimmer 139 | Tel. 51 3881 |
| Frau Dr. Mönks | Zimmer 128 | Tel. 51 6632 |
| Frau Dr. Utzmann | Zimmer 134a | Tel. 51 6275 |
| Arzthelferinnen: | ||
| Frau Kracker | Zimmer 141 | Tel. 51 3878 |
| Frau Huß | Zimmer 138 | Tel. 51 2584 |
| Frau Varnholt | Zimmer 138 | Tel. 51 2584 |
| Frau Walkenhorst | Zimmer 138 | Tel. 51 2584 |
| Frau Wissmann | Zimmer 127 | Tel. 51 2591 |
| Ansprechpartnerin: | ||
| Frau Plöger-Göll |
Zimmer 141 | Tel. 51 3878 |
»Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien
Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien ist eine ambulante Einrichtung zur Beratung und Begleitung "verhaltensauffälliger" Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien sowie des sozialen Umfeldes.
Verhaltensauffälligkeiten sind u. a. depressive Verstimmungen (bedrückte Stimmung oder starke Stimmungsschwankungen, verminderter Antrieb, Suizidgedanken, Kontakthemmung), Selbst- und Fremdgefährdung, Weglaufen, allgemeine Ängstlichkeit oder Angst vor bestimmten Personen oder Situationen, Schulverweigerung und seit neuester Zeit die PC-Sucht.
Ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten sind nicht selten und erfordern eine umfassende und frühzeitige Abklärung, eine qualifizierte Beratung und Einleitung von Hilfen.
Frühwarnzeichen schwer wiegender psychischer und sozialer Fehlentwicklungen können auch Gewaltbereitschaft, Alkohol- und Drogenmissbrauch sein.
Die Beratung findet auf der Basis systemtherapeutischer und lösungsorientierter Ansätze statt. Alle Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht. Sie erfolgt in der Regel nach Vereinbarung und ist kostenlos.
Die Arbeit basiert auf der Grundlage nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG).
Angebote:
» Das Team:
Termine nach Vereinbarung
Verhaltensauffälligkeiten sind u. a. depressive Verstimmungen (bedrückte Stimmung oder starke Stimmungsschwankungen, verminderter Antrieb, Suizidgedanken, Kontakthemmung), Selbst- und Fremdgefährdung, Weglaufen, allgemeine Ängstlichkeit oder Angst vor bestimmten Personen oder Situationen, Schulverweigerung und seit neuester Zeit die PC-Sucht.
Ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten sind nicht selten und erfordern eine umfassende und frühzeitige Abklärung, eine qualifizierte Beratung und Einleitung von Hilfen.
Frühwarnzeichen schwer wiegender psychischer und sozialer Fehlentwicklungen können auch Gewaltbereitschaft, Alkohol- und Drogenmissbrauch sein.
Die Beratung findet auf der Basis systemtherapeutischer und lösungsorientierter Ansätze statt. Alle Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht. Sie erfolgt in der Regel nach Vereinbarung und ist kostenlos.
Die Arbeit basiert auf der Grundlage nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG).
Angebote:
- Beratung von Einzelpersonen wie Kinder/Jugendliche, Eltern, Familien und Mitarbeiter/innen von Einrichtungen wie Kindergarten, Jugendwohngruppe, Schule u .a.
- Kinder- und Jugendpsychiatrische Abklärung und ggf. Weitervermittlung (Beratungsstellen und Fördereinrichtungen),
- Krisenintervention und Krisenbegleitung, Hausbesuche
- Einleitungen von stationären und teilstationären Behandlungen und ggf. Vermittlung in Jugendhilfe- und Behinderteneinrichtungen
- Nachsorge und Beratung nach einer stationären und teilstationären Behandlung
- Mitarbeit und Kooperation im psychosozialen Netz
» Das Team:
| Frau Dr. Burghaus Raum 336 |
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie |
Tel. 0521/51 3781 |
| Frau Edelmann-Hölscher Raum 335 |
Sekretärin | Tel. 0521/51 6713 |
| N.N. Raum 340 |
Dipl.-Sozialarbeiterin Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeutin |
Tel. 0521/51 6047 |
| Frau Wenzel Raum 341 |
Dipl.-Sozialarbeiterin Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeutin |
Tel. 0521/51 6714 |
| Öffnungszeiten: | ||
| Montag bis Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr | |
| Montag bis Mittwoch | 14.00 bis 16.00 Uhr | |
| Donnerstag | 14.00 bis 17.30 Uhr | |
Termine nach Vereinbarung

