Hygiene und Infektionsschutz
Im öffentlichen Bewusstsein spielen übertragbare Krankheiten heute in der Regel eine sehr untergeordnete Rolle. Dabei bedrohen altbekannte Infektionskrankheiten (z.B. Meningitis, Typhus, Ruhr, Cholera, Virushepatitis, Tuberkulose) nach wie vor unsere Gesundheit; gefährliche Virusinfektionen (z.B. Ebola-Fieber, Lassafieber) können jederzeit aus tropischen Regionen eingeschleppt werden.
Aber erst wenn es zu gehäuftem Auftreten von Erkrankungen kommt, wenn Todesfälle eintreten oder gefährliche Viruskrankheiten aus den Tropen eingeschleppt werden, wird der Öffentlichkeit bewusst, welchen Stellenwert die Hygiene, die vorbeugende Krankheitsbekämpfung in vielen Bereichen unseres Lebens hat. Noch vor 100 Jahren traten Seuchen weltweit auf.
Die heutigen Lebensumstände in Deutschland und in Europa , unter denen Infektionskrankheiten selten geworden sind, beruhen in wesentlichen Teilen auf der Anwendung der Erkenntnisse der Hygiene und der Mikrobiologie. Die Namen Max von Pettenkofer, Louis Pasteur, Robert Koch, Emil von Behring stehen für diese Entwicklung. Das Gesundheitsamt sieht sich auch in der Tradition dieser großen Namen, wenn es angewandte Hygiene praktiziert und überwacht.
In den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz ist eine Reihe von präventiven und überwachenden Aufgaben wahrzunehmen. Ziel ist, das Zusammenleben der Menschen in Gesundheit zu sichern. Diesem Ziel dienen die folgenden Aufgabengruppen:
Aber erst wenn es zu gehäuftem Auftreten von Erkrankungen kommt, wenn Todesfälle eintreten oder gefährliche Viruskrankheiten aus den Tropen eingeschleppt werden, wird der Öffentlichkeit bewusst, welchen Stellenwert die Hygiene, die vorbeugende Krankheitsbekämpfung in vielen Bereichen unseres Lebens hat. Noch vor 100 Jahren traten Seuchen weltweit auf.
Die heutigen Lebensumstände in Deutschland und in Europa , unter denen Infektionskrankheiten selten geworden sind, beruhen in wesentlichen Teilen auf der Anwendung der Erkenntnisse der Hygiene und der Mikrobiologie. Die Namen Max von Pettenkofer, Louis Pasteur, Robert Koch, Emil von Behring stehen für diese Entwicklung. Das Gesundheitsamt sieht sich auch in der Tradition dieser großen Namen, wenn es angewandte Hygiene praktiziert und überwacht.
In den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz ist eine Reihe von präventiven und überwachenden Aufgaben wahrzunehmen. Ziel ist, das Zusammenleben der Menschen in Gesundheit zu sichern. Diesem Ziel dienen die folgenden Aufgabengruppen:
- Hygieneüberwachung
- Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- AIDS-Beratung
- Tuberkulose-Beratung
- Impfempfehlungen für Kinder und Erwachsene
- Reiseimpfberatung
- Reiseimpfberatung
»Hygieneüberwachung
Die Einhaltung der Hygienevorschriften in vielen Einrichtungen wird durch das Gesundheitsamt überwacht. Dazu zählen
- Anlagen der Trinkwasserversorgung -> Trinkwasserhygiene
- Anlagen zur Abwasser- und Abfallbeseitigung
- Krankenhäuser
- Einrichtungen des Rettungsdienstes
- ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen
- Schulen
- Kindergärten
- Kinder- und Jugendheime
- Spielplätze
- Pflegeheime und Einrichtungen für alte Menschen
- Einrichtungen und Heime für Behinderte
- Sport- und Freizeitanlagen
- Schwimmbäder
- Justizvollzugsanstalten
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
| Arzt/Abteilungsleiter: | ||
| Herr Dr. Schmid | Tel. 0521 51-3879 E-Mail: |
|
| Gesundheitsaufsicht: | ||
| Herr Kruse | Tel. 0521/51 3885 E-Mail: |
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| Herr Steickmann | Tel. 0521 51-3887 E-Mail: |
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| Frau Pfeiffer | Tel. 0521 51-2604 E-Mail: |
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| Herr Haupt | Tel. 0521 51-3477 E-Mail: |
|
»Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Hinweis: Belehrungen werden nur für in Bielefeld gemeldete Bürgerinnen und Bürger und nur zu folgenden Zeiten durchgeführt: Mi 08.00 Uhr, Do 14.00 und 15.30 Uhr
Seit 2001 schreibt das Infektionsschutzgesetz (§§ 42/43) sowohl mündlich als auch schriftlich durchzuführende Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe vor. Diese Belehrungen treten an die Stelle des bis dahin bekannten Gesundheitszeugnisses und informieren über unbedingt notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Jeder, der beruflich erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung durch das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes, Schulen und Kindertagesstätten.
In Bielefeld bietet das Gesundheits,- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt jeweils mittwochs und donnerstags Belehrungen an, die in Gruppen abgehalten werden. Vor Beginn der eigentlichen Belehrung werden die Personalien aufgenommen. Sie können unter drei Terminen wählen: Mittwoch, 08.00 Uhr, und Donnerstag, 14.00 Uhr (1. Termin) und 15.30 Uhr (2. Termin), im Haus der Gesundheit, Nikolaus-Dürkopp-Straße 5-9, Eingang 1 (mittwochs Zi. 102, 109, 110, oder 119 und donnerstags Zi. 102, 109, 110 oder 119). Vorherige Terminreservierungen sind nicht erforderlich. Sie müssen einen zeitlichen Aufwand von ca. 1 ½ Stunden einplanen.
Wichtig: Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein, d. h. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.
Minderjährige benötigen die
Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, die zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden muss.
Die Belehrung setzt eine Verständigung in deutscher Sprache voraus. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, kommen Sie bitte in Begleitung eines Dolmetschers.
Nach erfolgter Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die lebenslange Gültigkeit hat. Darüber hinaus ist ihr Arbeitgeber jedoch verpflichtet, jedes Jahr eine Nachbelehrung durchzuführen.
In Vorbereitung auf die Belehrung lesen Sie bitte die Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln:
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
(fremdsprachig)
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte
(fremdsprachig)
Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemein-
schaftseinrichtungen
Sie brauchen folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Pass (unbedingt erforderlich)
20,00 Euro in bar
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
Jeder, der beruflich erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung durch das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes, Schulen und Kindertagesstätten.
In Bielefeld bietet das Gesundheits,- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt jeweils mittwochs und donnerstags Belehrungen an, die in Gruppen abgehalten werden. Vor Beginn der eigentlichen Belehrung werden die Personalien aufgenommen. Sie können unter drei Terminen wählen: Mittwoch, 08.00 Uhr, und Donnerstag, 14.00 Uhr (1. Termin) und 15.30 Uhr (2. Termin), im Haus der Gesundheit, Nikolaus-Dürkopp-Straße 5-9, Eingang 1 (mittwochs Zi. 102, 109, 110, oder 119 und donnerstags Zi. 102, 109, 110 oder 119). Vorherige Terminreservierungen sind nicht erforderlich. Sie müssen einen zeitlichen Aufwand von ca. 1 ½ Stunden einplanen.
Wichtig: Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein, d. h. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.
Minderjährige benötigen die
Die Belehrung setzt eine Verständigung in deutscher Sprache voraus. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, kommen Sie bitte in Begleitung eines Dolmetschers.
Nach erfolgter Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die lebenslange Gültigkeit hat. Darüber hinaus ist ihr Arbeitgeber jedoch verpflichtet, jedes Jahr eine Nachbelehrung durchzuführen.
In Vorbereitung auf die Belehrung lesen Sie bitte die Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln:
(fremdsprachig)
(fremdsprachig)
schaftseinrichtungen
Sie brauchen folgende Unterlagen:
| Ansprechpartnerinnen | ||
| Frau Beckmann | Tel. 0521/51 2024 | |
| Frau Edelmann | Tel. 0521/51 2579 | |
| Frau Jessen | Tel. 0521/51 3575 | |
| Frau Goedert | Tel. 0521/51 3873 | |
»Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Das Gesundheitsamt verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an, die der Unterbrechung von Infektionsketten dienen.
Zu den wirksamsten Maßnahmen der Krankheitsverhütung gehören die Schutzimpfungen. Die heutigen Schutzimpfungen sind gut verträglich und bieten wirksamen Schutz. Das Gesundheitsamt berät Sie in allen Fragen zur Verhütung von Infektionskrankheiten und zu Schutzimpfungen.
Zu den wirksamsten Maßnahmen der Krankheitsverhütung gehören die Schutzimpfungen. Die heutigen Schutzimpfungen sind gut verträglich und bieten wirksamen Schutz. Das Gesundheitsamt berät Sie in allen Fragen zur Verhütung von Infektionskrankheiten und zu Schutzimpfungen.
»AIDS-Beratung
Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen
Die Beratungsstelle versteht sich als Informations- und Kontaktstelle für Menschen, die das Thema HIV / AIDS und andere sexuell übertragbare Infektionen beschäftigt, verunsichert oder persönlich betrifft.
Wir beraten und informieren anonym, kostenlos und vertraulich.
» Angebote der Beratungsstelle:
» Sprechstunden:
» Gynäkologische Untersuchungen:
Wir bitten um telefonische Voranmeldung bzw. Terminansprache.
Wir beraten und informieren anonym, kostenlos und vertraulich.
» Angebote der Beratungsstelle:
- Telefonische und persönliche Beratung und Information
- Durchführung von anonymen und kostenlosen HIV-Antikörpertests. Ein solcher Test kann nur die Übertragungsrisiken klären, die drei Monate oder länger zurückliegen. Vor dem Test findet ein Beratungsgespräch statt, in dem Fragen zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten und zum Test geklärt werden können. Das Testergebnis erfahren Sie in der Regel zwei Werktage nach der Blutentnahme persönlich in der AIDS-Beratungsstelle.
- Durchführung von anonymen Tests auf Syphilis, Hepatitis, Tripper und Clamydien-Infektionen für Menschen, die ein erhöhtes Risiko haben sich mit einer sexuell übertragbaren Infektion anzustecken. (Diese Tests können wir nicht kostenlos anbieten.)
- Gynäkologische Untersuchungen. Jede Bürgerin hat die Möglichkeit, sich in der Sprechstunde im Gesundheitsamt untersuchen zu lassen, wenn sich in der Beratung herausstellt, dass eine Untersuchung angezeigt ist und sie keine fachärztliche Praxis aufsuchen kann bzw. will.
- Beratung und Betreuung von HIV-positiven und an AIDS erkrankten Menschen sowie deren Angehörige und Freunde
- Informationsveranstaltungen, Vorträge etc. für alle interessierten Gruppen
- Schulprojekte zum Thema Sexualität, HIV/AIDS
» Sprechstunden:
| Mittwoch | 14.00 bis 17.00 Uhr | EG Zimmer 14, 15 |
| Donnerstag | 15.30 bis 18.00 Uhr | EG Zimmer 14, 15 |
| und nach Vereinbarung |
» Gynäkologische Untersuchungen:
| Donnerstag | 15.00 bis 16.30 Uhr (14-tägig) | EG Zimmer 16 |
Wir bitten um telefonische Voranmeldung bzw. Terminansprache.

» Ihre Ansprechpartner:
| Astrid Schweppe Tel. 0521 51-3890 |
Wolfgang Mückner-Dellinger Tel. 0521 51-3884 |
| Christiane Pfeiffer Tel. 0521 51-2604 oder 51-2611 |
Helga Groß-Rogge Tel. 0521 51-3890 |
| E-Mail: |

» Links
www.aidsfinder.de
www.aidshilfe-bielefeld.de
www.aidshilfe.de
www.ahnrw.de
www.hivnachrichten.com
www.rki.de
www.aids-stiftung.de
www.gib-aids-keine-chance.de
www.unaids.org
»Tuberkulosebekämpfung und ärztliche Tuberkulosehilfe
Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige chronische Infektionskrankheit mit zyklischem Verlauf in Schüben. Sie wird ausschließlich durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen und Sprechen vom „offenen” Tuberkulosekranken zum Gesunden übertragen. Gegenstände, Lebensmittel, Trinkwasser usw. spielen bei der Übertragung praktisch keine Rolle.
Fast 90 Prozent der Erkrankungsfälle sind Lungentuberkulosen. Die sicherste und zuverlässigste Erkennungsmethode ist hierbei die Röntgenaufnahme der Lunge in Kombination mit bakteriologischen Untersuchungen. Dabei ist die Strahlenbelastung beim heutigen Stand der Röntgentechnik sehr gering. Die restlichen 10 Prozent der Erkrankungen betreffen andere Organe wie z.B. Lymphknoten.
Durch die Bemühungen der Tuberkulosebekämpfung sind die Erkrankungszahlen in den letzten Jahrzehnten bundesweit und auch in Bielefeld zahlenmäßig deutlich zurückgegangen. Die Tuberkulose ist aber keineswegs ausgestorben, in vielen Ländern steigen die Erkrankungszahlen sogar wieder an. Auch geben aggressivere und gegen die eingesetzten Chemotherapeutika teilweise resistentere Bakterienstämme Anlass, in den Bemühungen zur Bekämpfung der Tuberkulose nicht nachzulassen.
Daher verlangt das Infektionsschutzgesetz, dass die Gesundheitsämter Tuberkuloseuntersuchungen und –Beratungen anbieten. Dies geschieht im Bielefelder Gesundheitsamt sowohl persönlich als auch telefonisch.
Fast 90 Prozent der Erkrankungsfälle sind Lungentuberkulosen. Die sicherste und zuverlässigste Erkennungsmethode ist hierbei die Röntgenaufnahme der Lunge in Kombination mit bakteriologischen Untersuchungen. Dabei ist die Strahlenbelastung beim heutigen Stand der Röntgentechnik sehr gering. Die restlichen 10 Prozent der Erkrankungen betreffen andere Organe wie z.B. Lymphknoten.
Durch die Bemühungen der Tuberkulosebekämpfung sind die Erkrankungszahlen in den letzten Jahrzehnten bundesweit und auch in Bielefeld zahlenmäßig deutlich zurückgegangen. Die Tuberkulose ist aber keineswegs ausgestorben, in vielen Ländern steigen die Erkrankungszahlen sogar wieder an. Auch geben aggressivere und gegen die eingesetzten Chemotherapeutika teilweise resistentere Bakterienstämme Anlass, in den Bemühungen zur Bekämpfung der Tuberkulose nicht nachzulassen.
Daher verlangt das Infektionsschutzgesetz, dass die Gesundheitsämter Tuberkuloseuntersuchungen und –Beratungen anbieten. Dies geschieht im Bielefelder Gesundheitsamt sowohl persönlich als auch telefonisch.
| Ansprechpartner: | Frau Dr. Abele-Haupts Tel. 0521/51 3869 |
| Vorzimmer: | Monika Goedert Zimmer 102 Tel. 05 21/51 3873 E-Mail: |
»Impfempfehlungen für Kinder und Erwachsene
Schutzimpfungen sind der wirksamste Schutz vor Infektionskrankheiten. Die heutigen Impfstoffe sind gut verträglich, bleibende unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind außerordentlich selten. Zwar besteht in Deutschland keine Impfpflicht, viele Impfungen sind aber öffentlich empfohlen.
Die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche Impfungen gegen folgende Erkrankungen:
Der Impfkatalog für Erwachsene ist relativ einfach, da er nur wenige routinemäßige Impfungen enthält:
Alle 10 Jahre sollte man den Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie auffrischen lassen. Hierzu wird meist ein Kombinationsimpfstoff verwendet, so dass nur eine Injektion er-forderlich ist. Sofern die Grundimmunisierung (drei Injektionen) vollständig durchgeführt wurde, reicht auch bei längeren Abständen als zehn Jahren eine Impfung zur Auffrischung des Impfschutzes aus.
Erwachsene, deren Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) unvollständig ist, sollten den Impfschutz vervollständigen. Hierzu wird nur noch ein Impfstoff mit nicht ver-mehrungsfähigen(inaktivierten) Polioviren empfohlen. Routinemäßige Auffrischimpfungen, wie sie früher alle 10 Jahre empfohlen wurden, werden heute nicht mehr durchgeführt.
Weitere Impfungen kommen bei entsprechender Gefährdung in Betracht. Hierzu können Sie sich ebenfalls von uns beraten lassen.
Die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche Impfungen gegen folgende Erkrankungen:
- Diphterie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Haemophilus influenzae Typ B (Hirnhautentzündung)
- Hepatitis B
- Poliomyelitis (sog. Kinderlähmung)
- Masern, Mumps, Röteln
- Meningitis (Hirnhautentzündung)
- Pneumokokken
Der Impfkatalog für Erwachsene ist relativ einfach, da er nur wenige routinemäßige Impfungen enthält:
| Ansprechpartner | ||
| Herr Dr. Vollmer | Tel. 0521/51 3878 | |
| Herr Dr. Schmid | Tel. 0521/51 3879 | |
»Reiseimpfberatung
Bei Reisen in andere Länder z. B. in tropische Gebiete drohen Infektionen, denen man durch Schutzimpfungen gezielt vorbeugen sollte. Einige Länder verlangen auch den Nachweis, dass bestimmte Impfungen durchgeführt wurden.
Gegen die in vielen Ländern endemische Malaria gibt es noch keine Schutzimpfung. Hier muss man durch Schutz vor Stechmücken und vorbeugende Einnahme von Medikamenten der Infektion vorbeugen.
Planen Sie eine Fernreise, informieren wir Sie gern über Impfschutz und Malariaprophylaxe.
Alle Schutzimpfungen im Reiseverkehr einschließlich der Gelbfieberimpfung können Sie gegen Bezahlung bei niedergelassenen Ärzten oder auch von Herrn Dr. Schmid (Tel. 05 21/51 3879) hier im Amt vornehmen lassen.
Gegen die in vielen Ländern endemische Malaria gibt es noch keine Schutzimpfung. Hier muss man durch Schutz vor Stechmücken und vorbeugende Einnahme von Medikamenten der Infektion vorbeugen.
Planen Sie eine Fernreise, informieren wir Sie gern über Impfschutz und Malariaprophylaxe.
Alle Schutzimpfungen im Reiseverkehr einschließlich der Gelbfieberimpfung können Sie gegen Bezahlung bei niedergelassenen Ärzten oder auch von Herrn Dr. Schmid (Tel. 05 21/51 3879) hier im Amt vornehmen lassen.

