Aufgaben / Ansprechpartner
Die Bauberatung ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Bauen. Hier erhalten Sie Informationen zum Flächennutzungsplan, zu Bebauungsplänen, zu Baugenehmigungen und zu Baulasten. Broschüren, Merkblätter, Formulare sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können Sie hier bekommen. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist die Einsicht in Bauakten möglich.
Die Abteilungen
Planen und Bauen sind nach Stadtbezirken gegliedert. Der Liste entnehmen Sie die für Ihr Grundstück zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Aufgabenbereich der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) informieren Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen.
Im Aufgabenbereich der Bauordnung beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes zu allen Rahmenbedingungen, die bei der Verwirklichung Ihres speziellen Bauvorhabens zu beachten sind.
Soweit bei einem Bauvorhaben Belange des Denkmalschutzes berührt sind, kümmern sich darum die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Denkmalbehörde, die ebenfalls Teil des Bauamtes ist.
In der Abteilung Gesamträumliche Planung und Stadtentwicklung werden die Aufgaben im Zusammenhang der vorbereitenden Bauleitplanung und der Stadtentwicklungsplanung bearbeitet.
Sie finden hier Ansprechpartner und Spezialisten für alle Fragen zur Flächennutzungs-
planung, zu Abstimmungen mit der Regionalplanung, zu stadtbezirksbezogenen Struktur- und Rahmenplanungen, zur Stadterneuerung - hier insbesondere zum Stadtumbau, zur Sozialen Stadt und zur städtebaulichen Sanierung, zur Städtebauförderung sowie zur Zentren- und Einzelhandelsentwicklung.
Die Wohnungsbauförderung unterstützt den Neubau von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungsobjekten sowie Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand. Außerdem werden Mietpreisüberhöhungen und die Belegung von Sozialwohnungen kontrolliert und der Bielefelder Mietspiegel fortgeschrieben. Hinzu kommen die jährlichen Veröffentlichungen von Wohnungsmarktberichten und Expertenbefragungen sowie die Koordination des Masterplans Wohnen.
Die Abteilungen
Im Aufgabenbereich der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) informieren Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen.
Im Aufgabenbereich der Bauordnung beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes zu allen Rahmenbedingungen, die bei der Verwirklichung Ihres speziellen Bauvorhabens zu beachten sind.
Soweit bei einem Bauvorhaben Belange des Denkmalschutzes berührt sind, kümmern sich darum die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Denkmalbehörde, die ebenfalls Teil des Bauamtes ist.
In der Abteilung Gesamträumliche Planung und Stadtentwicklung werden die Aufgaben im Zusammenhang der vorbereitenden Bauleitplanung und der Stadtentwicklungsplanung bearbeitet.
Sie finden hier Ansprechpartner und Spezialisten für alle Fragen zur Flächennutzungs-
planung, zu Abstimmungen mit der Regionalplanung, zu stadtbezirksbezogenen Struktur- und Rahmenplanungen, zur Stadterneuerung - hier insbesondere zum Stadtumbau, zur Sozialen Stadt und zur städtebaulichen Sanierung, zur Städtebauförderung sowie zur Zentren- und Einzelhandelsentwicklung.
Die Wohnungsbauförderung unterstützt den Neubau von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungsobjekten sowie Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand. Außerdem werden Mietpreisüberhöhungen und die Belegung von Sozialwohnungen kontrolliert und der Bielefelder Mietspiegel fortgeschrieben. Hinzu kommen die jährlichen Veröffentlichungen von Wohnungsmarktberichten und Expertenbefragungen sowie die Koordination des Masterplans Wohnen.

