»Gebühren für Anliegerbescheinigungen

Wenn dem Antrag kein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beigefügt ist und die Bescheinigung persönlich abgeholt wird

25,60 €

Online nicht möglich

Wenn dem Antrag kein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beigefügt ist und die Bescheinigung per Post übersandt wird

26,10 €

 

Wenn dem Antrag ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beigefügt ist und die Bescheinigung persönlich abgeholt wird

15,30 €

Online nicht möglich

Wenn dem Antrag ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beigefügt ist und die Bescheinigung per Post übersandt wird

15,90 €

Online nicht möglich

Für jede weitere Ausfertigung der Anliegerbescheinigung

1,50 €

 

Wenn für die Ausstellung der Anliegerbescheinigung ein besonderer Aufwand entsteht - je nach Aufwand bis zum Höchstbetrag nach Ziffer 1 der Verwaltungsgebührensatzung

1,50 € 

bis

51,00 €