»Gebühren für Anliegerbescheinigungen
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Wenn dem Antrag kein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beigefügt ist und die Bescheinigung persönlich abgeholt wird |
25,60 € |
Online nicht möglich |
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Wenn dem Antrag kein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beigefügt ist und die Bescheinigung per Post übersandt wird |
26,10 € |
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Wenn dem Antrag ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beigefügt ist und die Bescheinigung persönlich abgeholt wird |
15,30 € |
Online nicht möglich |
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Wenn dem Antrag ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte beigefügt ist und die Bescheinigung per Post übersandt wird |
15,90 € |
Online nicht möglich |
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Für jede weitere Ausfertigung der Anliegerbescheinigung |
1,50 € |
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Wenn für die Ausstellung der Anliegerbescheinigung ein besonderer Aufwand entsteht - je nach Aufwand bis zum Höchstbetrag nach Ziffer 1 der Verwaltungsgebührensatzung |
1,50 € bis 51,00 € |
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