»Lohnsteuerkarten
Ab 01.01.2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt.
Die Papierlohnsteuerkarte wurde durch eine sogenannte elektronische Lohnsteuerkarte abgelöst. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält allerdings Ihre Gültigkeit bis zur endgültigen Anwendung des elektronischen Verfahrens.
Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale:
Die Zuständigkeit zur Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragungen von Kindern, Eintragungen von Freibeträgen, Lohnsteuerklassenänderungen und –wechsel) geht von den Meldebehörden auf die Finanzämter über. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt:
www.finanzamt-bielefeld.de.
Bei Verlust der Lohnsteuerkarte 2010 oder bei der erstmaligen Benötigung einer Lohnsteuerkarte 2011 wenden Sie sich bitte direkt ans Finanzamt:
www.finanzamt-bielefeld.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.elster.de
Die Papierlohnsteuerkarte wurde durch eine sogenannte elektronische Lohnsteuerkarte abgelöst. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält allerdings Ihre Gültigkeit bis zur endgültigen Anwendung des elektronischen Verfahrens.
Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale:
Die Zuständigkeit zur Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragungen von Kindern, Eintragungen von Freibeträgen, Lohnsteuerklassenänderungen und –wechsel) geht von den Meldebehörden auf die Finanzämter über. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt:
Bei Verlust der Lohnsteuerkarte 2010 oder bei der erstmaligen Benötigung einer Lohnsteuerkarte 2011 wenden Sie sich bitte direkt ans Finanzamt:
Weitere Informationen erhalten Sie unter
» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
buergerberatung@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
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