Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen
Das Angebot der Beratungsstelle wird inhaltlich durch den Behindertenhilfeplan der Stadt Bielefeld begründet. Darüber hinaus ergeben sich Beratungspflichten gegenüber Menschen mit Behinderungen aus folgenden Gesetzen:
Behindertengleichstellungsgesetz
Behindertengleichstellungsgesetz NRW
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Ihrer Behinderung bzw. der Behinderung Ihrer Angehörigen.
Aufgabe der Beratungsstelle ist es, behinderten Menschen oder ihren Angehörigen bei auftretenden Problemen Informationen über mögliche Hilfen und Unterstützungen zu geben. Auf Wunsch werden auch Kontakte zu Behörden, Rehabilitationsträgern, Vereinen etc. hergestellt.
Die Beratungsstelle informiert hierzu u.a. über:
ambulante und stationäre Hilfen (s.a. Pflege-und Wohnberatung)
finanzielle Hilfen
Eingliederungshilfen
Angebote der Frühförderung
Rehabilitation
Integrative Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder
Integrative Angebote in Schulen
Selbsthilfegruppen
Freizeitangebote
Schwerbehindertenausweise
Fragen des Nachteilsausgleichs
familienunterstützende Leistungen
Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose
Hilfen anderer Behörden und Rehabilitationsträger
ehrenamtliche Hilfen (siehe auch Organisierte Nachbarschaftshilfen).
Der Beratungsstelle angeschlossen ist die Servicestelle für Rehabilitation. Anträge auf Blindengeld oder auf Hilfen für hochgradig Sehbehinderte werden hier angenommen. Der Zugang zur Beratungsstelle ist barrierefrei.
Für hörbehinderte Menschen hält die Stadt Bielefeld gebärdensprachkompetente Mitarbeiterinnen vor.
Weitere Beratungsangebote entnehmen Sie bitte der Broschüre Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen.
Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Ihrer Behinderung bzw. der Behinderung Ihrer Angehörigen.
Aufgabe der Beratungsstelle ist es, behinderten Menschen oder ihren Angehörigen bei auftretenden Problemen Informationen über mögliche Hilfen und Unterstützungen zu geben. Auf Wunsch werden auch Kontakte zu Behörden, Rehabilitationsträgern, Vereinen etc. hergestellt.
Die Beratungsstelle informiert hierzu u.a. über:
Der Beratungsstelle angeschlossen ist die Servicestelle für Rehabilitation. Anträge auf Blindengeld oder auf Hilfen für hochgradig Sehbehinderte werden hier angenommen. Der Zugang zur Beratungsstelle ist barrierefrei.
Für hörbehinderte Menschen hält die Stadt Bielefeld gebärdensprachkompetente Mitarbeiterinnen vor.
Weitere Beratungsangebote entnehmen Sie bitte der Broschüre Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen.


