Ämter, Funktionen und Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters

sowie die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten im Jahr 2011 (Stand März 2012)
Der Oberbürgermeister ist nicht nur in Rat und Verwaltung der Stadt Bielefeld aktiv, sondern auch in weiteren Ämtern, Funktionen und Nebentätigkeiten:

Organisation

Gremium

Funktion

Bielefelder Konsens Pro Bielefeld e.V.

Kuratorium

Vorsitzender

Deutscher Städtetag

 

Hauptausschuss

Vertretung der Stadt Bielefeld als Mitglied

Industrie- und Handelsclub

 

Mitglied

Internationale Partnerschaftsstiftung

Vorstand

Vorsitz

Kommunaler Arbeitgeberverband NRW

Vorstand

Vertretung der Stadt Bielefeld als Mitglied

Kunsthalle Bielefeld e.V. (Förderkreis)

Kuratorium

Mitglied

OWL Marketing GmbH

 

Gesellschafterversammlung

Vertretung der Stadt Bielefeld als Mitglied

Rudolf-Oetker-Halle

Kuratorium

Vorsitz

Sparkasse Bielefeld

Verwaltungsrat

Vorsitzender

Sparkasse Bielefeld

Hauptausschuss

Mitglied

Sparkasse Bielefeld

Kreditausschuss

Mitglied

Sparkasse Bielefeld

Projektbeirat

Mitglied

Stadtwerke Bielefeld GmbH

Aufsichtsrat

Mitglied

Städtetag NRW

Vorstand

Mitglied

Studieninstitut für kommunale Verwaltung

Verbandsvorstand

Verbandsvorsteher

Theaterstiftung

Kuratorium

Stellvertretendes Mitglied

Verkehrsverein Bielefeld e.V.

Vorstand

Mitglied

Wirtschaftsentwicklungsge-sellschaft der Stadt Bielefeld mbH- (WEGE)

Aufsichtsrat

Vorsitzender

Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband

Verbandsversammlung

 

Mitglied

Westfälisch-Lippische Universitätsgesellschaft - Verein der Freunde und Förderer e. V.

Vorstand

Stellvertretender Vorsitzender



Erhält der Oberbürgermeister für eine Nebentätigkeit eine Entschädigung, teilt er dies dem Rat jährlich mit. Einkünfte für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, die den im Gesetz vorgesehen Freibetrag von 6.000 Euro überschreiten, führt er an die Stadt Bielefeld ab. Nutzt er städtisches Personal oder Eigentum während seiner Nebentätigkeiten, zahlt er der Stadt dafür ein Entgelt.
Einnahmen aus einer Tätigkeit für die Sparkasse fallen nach dem geltenden Recht nicht unter die so genannte Abführungspflicht

»Einnahmen 2011

Im Jahr 2011 hat der Oberbürgermeister für seine Nebentätigkeiten insgesamt Einnahmen in Höhe von 14.779,04 Euro erzielt. Von diesem Betrag gibt er insgesamt 7.239,54 Euro an die Stadt Bielefeld weiter:

  • Die Einnahmen, die der Oberbürgermeister als Mitglied der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bielefeld GmbH und der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEGE) erhält, also insgesamt 5.909,04 Euro, führt er an die Stadt Bielefeld ab.
  • Für die Tätigkeiten bei der Sparkasse Bielefeld (Verwaltungsrat; Hauptausschuss, Risikoausschuss und Projektbeirat) und beim Kommunalen Arbeitgeberverband hat der Oberbürgermeister insgesamt 8.870 Euro erhalten. Da er für diese Tätigkeit städtische Einrichtungen und Personal in Anspruch genommen hat, zahlt er davon ein Nut-zungsentgelt in Höhe von 1.330,50 Euro an die Stadt Bielefeld.
Die Einkünfte verteilen sich wie folgt:

Organisation

Gremium

Einkünfte

Abführung an die Stadt

Stadtwerke Bielefeld GmbH

 

Aufsichtsrat

5.500,00 €

ja

Wirtschaftsentwicklungsge-sellschaft der Stadt Bielefeld mbH- (WEGE)

 

Aufsichtsrat

409,04 €

ja

Sparkasse Bielefeld

 

Verwaltungsrat

4.800,00 €

nein *

 

Sparkasse

 

Hauptausschuss

1.600,00 €

nein *

Sparkasse

 

Risikoausschuss

2.000,00 €

nein *

Sparkasse

Projektbeirat

400,00 €

nein *

Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV)

Vorstand

70,00 €

nein *

* Zahlung Nutzungsentgelt von insgesamt 1.330,50 € für die Nutzung städtischer Einrichtungen