Schulische Angebote
für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn ein Kind in seinen Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten so stark beeinträchtigt oder behindert ist, dass es ohne zusätzliche, sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule nicht oder nicht mehr ausreichend gefördert werden kann.
Broschüre „Schulische Angebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf”, die das Amt für Schule und städtische Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen aktualisiert und neu herausgegeben hat (Stand August 2011).
Dort wird das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den Förderort beschrieben. Außerdem finden Sie Kontaktadressen von Förderschulen und Schulen, die den Gemeinsamen Unterricht anbieten. Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten insbesondere für den Übergang Schule/Beruf runden das Angebot ab.
» Kontakt
Amt für Schule
Ravensberger Str. 12
33602 Bielefeld
Christian Poetting -Koordinator für das Teilhilfesystem Schule-
Tel. 0521/51 3067
Fax 0521/51 3676
E-Mail:
Christian.Poetting@bielefeld.de
- Wie wird sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt?
- Welche Schule können Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen?
- Wer kann mich zu dieser Thematik beraten?
Dort wird das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den Förderort beschrieben. Außerdem finden Sie Kontaktadressen von Förderschulen und Schulen, die den Gemeinsamen Unterricht anbieten. Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten insbesondere für den Übergang Schule/Beruf runden das Angebot ab.
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Amt für Schule
Ravensberger Str. 12
33602 Bielefeld
Christian Poetting -Koordinator für das Teilhilfesystem Schule-
Tel. 0521/51 3067
Fax 0521/51 3676
E-Mail:

